Unterstützen Sie uns durch Spenden

 

Via PayPal

 

 

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Wenn Sie sich für unsere Ziele einsetzen wollen und nicht nur ideelle Unterstützung geben möchten, würden wir uns natürlich sehr freuen.


Zum einen können Sie Mitglied im Tierschutzverein Würzburg werden, das heißt, daß Sie uns mit einem von Ihnen festgelegten Beitrag (mind. € 50,-/Jahr) regelmäßig unterstützen. Ein Beitrittsformular können Sie hier herunterladen.

Sie können eine Tierpatenschaft für eines unserer Tiere übernehmen. Nähere Infos hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Sie können uns aber auch nach Ihren Möglichkeiten Spenden direkt zukommen lassen. Diese Spende verwenden wir für den allgemeinen Tierheimbetrieb.

Ihre Spende ist steuerlich verwertbar und Sie bekommen von uns auf Wunsch eine Spendenbescheinigung.

 

Von der strengen Anforderung an die formelle Spendenbescheinigung gibt es erfreulicherweise in folgenden vier Fällen eine Vereinfachungsregelung:

    Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen;

    Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen;

    Spenden bis 300 Euro an eine staatliche Behörde;

    Spenden bis 300 Euro Euro an eine politische Partei.

Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.

 

Ihre Zuwendung können Sie mit dem Hinweis Spende auf eines dieser Konten überweisen:

Bank Iban SWIFT-BIC

SpaKs Mainfranken

 

DE92 7905 0000 0000 0044 99 BYLADEM1SWU
HypoVereinsbank   DE41 7902 0076 1490 5075 38 HYVEDEMM455
Volksbank   Würzburg DE44 7909 0000 0002 0629 09 GENODEF1WU1
Postscheckkonto 
DE68 7601 0085 0004 8418 52 PBNKDEFF760

Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) gemeinnützige Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Würzburg, St.Nr. 257/111/00574 vom 28.10.2020 nach § 5 Abs 1 Nr. 8 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.