Ausführen von Hunden

 

Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt hier ein Hinweis:

 

Das Gassigehen mit Tierheimhunden, ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nur für Vereinsmitglieder, Tierpaten oder feste Interessenten möglich.
Wenn man Mitglied oder Pate ist und Lust und Zeit hat, kann man natürlich gerne einen Tierheimhund ausführen. Dieses ist immer in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr möglich ( außer Montag und Donnerstag). Zu den offiziellen Öffnungszeiten (14:00 bis 16:00 Uhr) sollten die Hunde immer wieder da sein, damit ihnen keine Chance auf Vermittlung entgeht. Welchen Hund man ausführen kann, richtet sich nach folgenden Kriterien. Ob man Erfahrung mit Hunden hat, Kinder dabei sind, man genügend Kraft hat, auch einen starken Hund zu halten usw. Wir werden dann den richtigen Ausführpartner für Sie finden.


Wir bitten allerdings alle Spaziergänger um Verständnis, dass wir uns an die festgesetzten Zeiten halten müssen, es wäre sonst unfair gegenüber denen, die sich daran halten. Wir merken grundsätzlich keine Hunde vor, es sei denn es handelt sich um feste Interessenten oder Paten für das Tier.

Es werden maximal 12 Hunde pro Nachmittag zum Gassigehen ausgegeben. Bitte rechtzeitig in der Ausführliste eintragen lassen.

Wir und -ganz besonders- unsere Hunde sind dankbar für die Abwechslung und Auslastung, die ihnen durch den Spaziergang geboten wird.

 

 

 

Cloe_3638.jpg 

 

 

 

Ausführbedingungen für Tierheim-Hunde

1. Um unsere Hunde ausführen zu können, müssen Sie Mitglied des „Tierschutzverein Würzburg“ sein. Nur durch Ihre Mitgliedschaft sind Sie, wenn Sie einen Hund ausführen, haftpflichtversichert.

2. Das Mindestalter für Hundeausführer beträgt 18 Jahre. Andere Personen dürfen Sie auf den Spaziergängen begleiten, jedoch keinesfalls selbst einen Tierheimhund führen.

3. Das Ausführen von Hunden ist ausschließlich  nach Voranmeldung bei den Tierpflegern möglich. Es werden pro Tag höchstens 12 Ausführer eingetragen. Wenn die Liste für den Tag voll ist, wird für diesen Tag kein zusätzlicher Ausführer angenommen.

4. Um einen Hund der sogenannten „B-Liste“ (schwierige Hunde) ausführen zu dürfen, müssen Sie eine Schulung bei einem von uns benannten Hundetrainer absolvieren.

5. Um dem Bewegungsdrang der Hunde halbwegs Genüge zu tun, gilt die Regel: pro Ausführer ein Hund! (Ausnahmen: alte oder kranke Hunde!)

6. Die Hunde werden vom Tierheim-Personal an die Ausführer abgegeben und entgegengenommen.

7. Anweisungen und Hinweise der Tierpfleger müssen unbedingt beachtet und befolgt werden.

8. Um eine Gefährdung von Spaziergängern, Kindern, Besuchern, etc. auszuschließen, ist es unerlässlich, die Hunde beim Passieren immer kurz zu halten! Auch im Tierheimgelände bitten wir, die Hunde kurz zu halten.

9. Die ausgeführten Hunde dürfen keinen Kontakt mit anderen Vierbeinern haben!

10.Die Hunde müssen ausschließlich an der stabilen Leine geführt und dürfen keinesfalls  abgeleint werden. Flexi-und Schleppleinen sind nicht erlaubt.

11. Zu Auskünften über die Hunde sind nur die Tierpfleger berechtigt. Bei Fragen (z.B. von Interessenten) ist auf diese zu verweisen.

12. Beim Spaziergang ist darauf zu achten, dass die Hunde nichts von der Straße/Wiese aufnehmen.

 

13. Ab einer Temperatur von 25 Graf findet kein Gassigehen statt, um die Gesundheit der Hunde nicht zu gefährden.

Wichtig: Sollten Sie beim Ausführen Auffälligkeiten beim Hund bemerken, führen Sie das Tier unverzüglich in das Tierheim zurück und informieren Sie die Mitarbeiter entsprechend.

Bei Verstößen gegen die Ausführbedingungen behalten wir uns vor, die Erlaubnis zum Ausführen der Hunde zu entziehen.

 

 

Bitte haben Sie Verständnis für die Notwendigkeit zur Einhaltung von Regeln und Anmeldungen.